Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen der SERVITUS GmbH und dem Benutzer (nachfolgend Kunde). Die AGB sind vorbehaltlos anwendbar und gehen allfälligen anderen Geschäftsbedingungen vor. Diese AGB der SERVITUS GmbH beinhalten Softwarelizenzvertrag, Supportleistungen für Kanzlei+® Produkte sowie Webseiten. Diese gelten ausschliesslich, soweit nicht mit dem Kunden ausdrücklich eine gesonderte Vereinbarung in Text- oder Schriftform getroffen wurde.
Der Eingang der Bestellung des Kunden bei SERVITUS GmbH, sei es verkörpert oder in elektronischer Form, stellt das Angebot des Kunden zum Vertragsabschluss dar. SERVITUS GmbH kann Angebote von Kunden innerhalb von 30 Tagen annehmen. Allfällige Angebote der SERVITUS GmbH gelten ebenfalls 30 Tage. Im Zweifel ist die Bestellungsbestätigung der SERVITUS GmbH für den Vertragsinhalt massgeblich.
Kanzlei+® Software
1. Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen
Dieser Softwarelizenzvertrag regelt die Bedingungen der Installation und der Nutzung der Kanzlei +® Software zwischen der SERVITUS GmbH und dem Kunden. Die SERVITUS GmbH erteilt dem Kunden hiermit das Recht zur Benutzung der Kanzlei +® Software in der jeweiligen Version gemäss nachstehenden Bedingungen, unabhängig von der Speicherungsform der Software. Die SERVITUS GmbH behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden nicht ausdrücklich erteilt werden. Die im Rahmen dieses Vertrags erteilten Lizenzen beschränken sich auf die Nutzung der Urheberrechte von SERVITUS GmbH und allenfalls seiner Lizenzgeber an der Software. Sofern Sie einen Datenträger erhalten haben, auf dem die Software gespeichert ist, so geht lediglich dieser Datenträger in Ihr Eigentum über. Die SERVITUS GmbH und/oder der oder die Lizenzgeber von SERVITUS GmbH bleiben Inhaber sämtlicher Eigentums- und sonstiger Rechte an der Software. Dieser Softwarelizenzvertrag umfasst jegliche Softwareaktualisierungen, die die originale Software ersetzen und/oder ergänzen, es sei denn, eine solche Aktualisierung erfordere eine separate Lizenz.
2. Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen
2.1 Grundsatz
Gegen Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühr erteilt die SERVITUS GmbH dem Kunden eine beschränkte, unbefristete, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Lizenz zum Installieren und bestimmungsgemässen Nutzen der Kanzlei+® Software zwecks Verarbeitung von Daten des Kunden.
2.2 Anwendung Kanzlei+®
Kanzlei+® darf in einer Client/Server Umgebung genutzt werden, ohne Beschränkung der Anzahl Client Computer, vorausgesetzt dass die Software gleichzeitig in keinem Fall von mehr als der erlaubten Anzahl gleichzeitiger Anwender benutzt wird. Für jeden gleichzeitigen Anwender der Software ist ein Arbeitsplatz zu lizenzieren.
Der Kunde ist berechtigt, die Software von einem Server Computer auf einen anderen zu übertragen, vorausgesetzt dass die Software niemals auf mehr als einem Server Computer gleichzeitig installiert und/oder benutzt wird. Die Übertragung setzt eine erneute Aktivierung voraus.
Der Erwerb einer Einzelplatzlizenz umfasst die Installation des Programms auf einem stand-alone-Rechner (rechnergebundene Lizenz).
2.3 Softwareumgebung
Die Kanzlei+® Software darf nur mit einer geeigneten und kompatiblen Umgebung verwendet werden, d.h. Computer-Hardware, Betriebssysteme und gegebenenfalls erforderliche weitere Programme. Die geeignete Softwareumgebung wird auf der SERVITUS-Website aufgeführt. Bei der Verwendung der Kanzlei+® Software in einer Umgebung, die nicht den erforderlichen Spezifikationen entspricht, lehnt die SERVITUS GmbH jegliche Haftung ab.
2.4 Weitere Bestimmungen
Der Kunde ist berechtigt, eine Kopie der Software in ausführbarer Form nur zum Zwecke der Sicherung und der Archivierung herzustellen. Die Sicherungs- oder Archivierungskopie ist als solche zu kennzeichnen.
Der Kunde hat das Recht, die Software auf eigene Gefahr in dem in der Dokumentation vorgesehenen Umfang zu Parametrieren und / oder sie mit interoperablen Programmen zu verbinden. Jede weitere Änderung oder Weiterentwicklung stellt einen Eingriff in die Schutzrechte von SERVITUS GmbH dar und ist nicht gestattet.
Sofern eine Verbindung der Software mit interoperablen Programmen erforderlich ist, kann der Kunde die notwendigen Schnittstelleninformationen bei SERVITUS GmbH schriftlich anfordern. Falls die SERVITUS GmbH diese Informationen nicht innert 30 Tagen zur Verfügung stellt, hat der Kunde das Recht, nach vorgängigen schriftlichen Ankündigung die zu diesem Zweck notwendigen Informationen durch Rückführung des maschinell lesbaren Programmes (object code) in die Quellensprache (source code) zu erschliessen. Jede weitergehende Rückführung der Software in die Quellensprache stellt einen Eingriff in die Schutzrechte von SERVITUS GmbH dar und ist nicht gestattet. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu unterlizenzieren, verkaufen, verleihen, vermieten, verleasen oder die Nutzung zu teilen.
3. Aktivierung
Die Inbetriebnahme der Software sowie Lizenzerweiterung (Erhöhung der Anzahl gleichzeitiger Anwender, Erweiterung der Funktionalität) setzt deren Aktivierung mittels eines Aktivierungskodes, resp. einer Lizenzdatei voraus. Der jeweilige Aktivierungskode, resp. die Lizenzdatei wird dem Kunden nach Abschluss des Bestellvorgangs per E-Mail oder mittels geeignetem Speichermedium zugestellt.
4. Dauer, Beendigung und Änderung des Vertrags
Dieser Softwarelizenzvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen: Die SERVITUS GmbH kann den Softwarelizenzvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftlich oder per E-Mail kündigen, sofern (a) der Kunde mit der Bezahlung von Lizenzgebühren in Verzug ist, oder (b) der Kunde trotz erfolgter Mahnung gegen die Bestimmungen dieses Vertrags verstösst. Bei vorzeitiger Beendigung des Softwarelizenzvertrags hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der Lizenzgebühren. Bei Lizenzerweiterung oder -wechsel geht anlässlich der erneuten Aktivierung der bestehende Vertrag unter und wird durch einen neuen Vertrag nach Massgabe der Bestellungsbestätigung von SERVITUS GmbH ersetzt. Bei Beendigung des Softwarelizenzvertrags ist der Kunde dazu verpflichtet, die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen und alle in seinem Besitz befindlichen Kopien der Software oder Teilen derselben unverzüglich und unwiderruflich zu löschen.
5. Lizenzgebühren und Zahlungsbedingungen
Die Lizenzgebühren sind abhängig von Lizenztyp und der Anzahl gleichzeitiger Anwender und bestimmen sich nach dem Vertrag mit dem Kunden bzw. der Bestellungsbestätigung der SERVITUS GmbH. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, sind die Lizenzgebühren bei Vertragsbeginn zahlbar und fällig. Alle Lizenzgebühren verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, zuzüglich der bei Vertragsschluss bzw. -Verlängerung aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer. In Ermangelung eines Zahlungseingangs bei der SERVITUS GmbH gerät der Kunde auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung bzw. Zahlungsaufstellung in Verzug.
6. Gewährleistung
Kanzlei+® ist eine Standardsoftware und wird dem Kunden von der SERVITUS GmbH ohne Gewährleistung jeglicher Art lizenziert. Aufgrund des Softwarelizenzvertrags bietet die SERVITUS GmbH für die Software keinerlei Unterstützungsdienstleistungen an. Jede Gewährleistung, insbesondere für die Freiheit von offenen und verborgenen Mängeln sowie für die Nicht-Verletzung von Rechten Dritter, wird vollumfänglich wegbedungen. Allfällige Fehler oder Anregungen können vom Kunden der SERVITUS GmbH gemeldet werden, wobei kein Rechtsanspruch auf Fehlerbehebung besteht.
Von der Gewährleistung namentlich ausgeschlossen sind ebenso eingeschränkte Zugriffsmöglichkeiten auf die Computersysteme der SERVITUS GmbH während der Durchführung von Wartungsarbeiten.
7. Servicevertrag
Die Lizenzerweiterung während laufendem Softwareservicevertrag setzt zwingend eine Anpassung des Softwareservicevertrags voraus. Die Softwareservicepauschale für die Lizenzerweiterung wird pro rata temporis bis zum vorbestimmten Ablauf des Softwareservicevertrags bemessen.
8. Haftungsbeschränkung
Die SERVITUS GmbH haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Jede Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust und für Schäden Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, zur Gänze ausgeschlossen. Im Falle einer vertragswidrigen Nutzung durch den Kunden entfällt jegliche Haftung der SERVITUS GmbH.
9. Drittsoftware
Bestimmte Komponenten der Software oder der Softwareumgebung können dem Kunden unterlizenziert werden oder von der SERVITUS GmbH im Namen des Kunden aber auf eigene Rechnung lizenziert werden.
Supportleistungen für Kanzlei+®
1. Leistungen der SERVITUS GmbH
Softwareupdates: SERVITUS GmbH informiert den Kunden über neue Updates und stellt sie auf Anfrage zur Verfügung, wobei SERVITUS GmbH die Wahl des Mediums bestimmt. I.d.R. erfolgen Updates online und setzen eine funktionsfähige Internetverbindung seitens des Kunden voraus. Der Kunde hat die Softwareumgebung vorgängig zu aktualisieren, falls ein Update dies erfordert. Die Softwarepflege beinhaltet keinen Installationsservice seitens SERVITUS GmbH. Updates erfolgen nach Ermessen von SERVITUS GmbH zwecks Fehlerbehebung und allgemeinen Verbesserungen der Software. Major Upgrades sind demgegenüber mit neuen Funktionen oder Erweiterungen der Software verbunden, oder erfolgen bei Upgrades in der Softwareumgebung (z.B. Betriebssystem oder Datenbankserver). Major Upgrades setzen den Abschluss eines neuen Softwarelizenzvertrags voraus.
Support: Der telefonische Auskunftsdienst (Hotline) unterstützt den Kunden telefonisch bei der Programmbedienung in Problemsituationen. Die Hotline steht dem Kunden über eine (zum Standard-Tarif kostenpflichtige) Inland-Telefonverbindung an jedem Arbeitstag von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Grundsätzlich wird die Hotline von SERVITUS GmbH betrieben.
2. Vergütung
Supportleistungen werden je nach Aufwand und Art dem Kunden monatlich in Rechnung gestellt. Die Preise richten sich nach der zum Zeitpunkt der erbrachten Leistung gültigen Preisliste, welche auf der Internetseite der SERVITUS GmbH ersichtlich ist, zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer. In Ermangelung eines Zahlungseingangs bei der SERVITUS GmbH gerät der Kunde auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung bzw. Zahlungsaufstellung in Verzug.
3. Weitere Bestimmungen
Ziffern 6 und 8 des vorstehenden Softwarelizenzvertrags sind auch für die Supportleistungen anwendbar.
Webseiten
1. Leistungen der SERVITUS GmbH
Der Umfang und Inhalt der Leistung ergibt sich aus den im Vertrag und dessen Anlagen getroffenen Regelungen und ergänzend aus diesen AGB‘s. Die vereinbarten Leistungen erbringt die SERVITUS GmbH nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter, deren Auswahl der SERVITUS GmbH vorbehalten bleibt.
Die SERVITUS GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Verwendung, Einbindung und/oder Veröffentlichung von Materialien, Texten, Bildern oder sonstigen Daten abzulehnen, soweit technische Gründe entgegenstehen und/oder Inhalte gegen Rechtsvorschriften, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Insbesondere dürfen Materialien oder sonstige zur Verwendung überlassene Daten nicht zum Rassenhass aufstacheln, den Krieg und/oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößige oder in sonstiger Weise herabsetzende, ehrverletzende, anstößige, erotische und/oder pornographische Inhalte aufweisen und/oder auf entsprechende Angebote hinweisen. Erlangt die SERVITUS GmbH erst nach Umsetzung oder Verwendung Kenntnis von solchen Verstößen, ist die SERVITUS GmbH berechtigt, die betroffenen Inhalte zu löschen oder bis zum Erzielen einer einvernehmlichen diesbezüglichen Parteivereinbarung die betroffene Leistung rückgängig zu machen. Aus einem solchen Vorgang kann der Kunde keinerlei Erstattungs-, Kündigungs- oder sonstige Ansprüche oder Rechte gegenüber der SERVITUS GmbH geltend machen. Der SERVITUS GmbH steht jedoch ein Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages zu.
2. Mitwirkungspflicht des Kunden
Damit die SERVITUS GmbH die vertraglich vereinbarten Leistungen fristgerecht erbringen kann, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass Daten, Informationen, Bilder und sonstige Materialen absprachegemäss und zeitnah der SERVITUS GmbH übergeben werden. Bei Verzögerungen, welche nicht durch die SERVITUS GmbH verschuldet wurden, übernimmt die SERVITUS GmbH keinerlei Haftung.
3. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die erbrachten Arbeiten und Dienstleistungen Eigentum der SERVITUS GmbH.
4. Urheberrecht
Sämtliche erstellten Werke unterstehen dem Urhebergesetz. Ohne anders lautende Vereinbarungen gelten folgende Regeln:
- Internetseiten/HTML-Dokumente/Datenbanken/Entwicklungsleistungen/Grafiken/Webdesign/Text: SERVITUS GmbH tretet bei allen erstellten Internetseiten die Nutzungsrechte nach erfolgter Zahlung der Schlussrechnung unübertragbar und zur nicht ausschliesslichen Nutzung an den Kunden ab, das geistige Eigentum verbleibt jedoch bei SERVITUS GmbH. Eine weitergehende Nutzung oder eine Weiterentwicklung durch Dritte ist vorgängig schriftlich mit der SERVITUS GmbH zu regeln.
- Das CMS TYPO3 und das CMS Drupal, sowie einzelne Module unterliegen der GNU General Public License. Weiterführende Informationen zu der GNU GPL sind unter der URL www.gnu.de/gpl-ger.html zu finden. Diese Lizenzvereinbarungen gelten uneingeschränkt auch für den Kunden.
Bei sämtlichen durch den Kunden gelieferten Inhalten und Medien verfügt er über das geistige Eigentum bzw. ein Recht zu bestimmungsgemässen Nutzung. Alleine der Kunde trägt dafür die Verantwortung. Verletzt der Kunde Rechte Dritter und wird die SERVITUS GmbH dafür in Anspruch genommen, hat der Kunde SERVITUS GmbH schadlos zu halten.
Soweit die SERVITUS GmbH Medien liefert, ist sie für die Urheber- bzw. Nutzungsrechte besorgt. Allfällig in diesem Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren trägt der Kunde.
5. Inhalt
Die auf der Website veröffentlichten Inhalte sind Eigentum des Urhebers. Eine weitergehende Nutzung der Inhaltsdaten durch Dritte ist vorgängig schriftlich mit dem Urheber zu regeln.
Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand
Die auf den vorliegenden AGB‘s basierenden Verträge mit Kunden unterliegen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Softwarelizenzvertrag ist die Stadt St. Gallen, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. Die SERVITUS GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Wohn- oder Geschäftssitz zu belangen.
2. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck rechtlich so nahe als möglich kommt.
3. Schlussbemerkung
Sämtliche Mitteilungen von SERVITUS GmbH an den Kunden können per E-Mail an die vom Kunden angegebenen E-Mail-Adresse erfolgen. Sofern der Kunde seine E-Mail-Adresse ändert, muss er dies der SERVITUS GmbH schriftlich mitteilen. Die Zustellung an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gilt in jedem Fall als rechtsgültig erfolgt.
Die vorliegenden AGB beinhaltend Softwarelizenzvertrag und Softwareservicevertrag und der darauf basierende Vertrag mit dem Kunden bzw. der Bestellungsbestätigung von SERVITUS GmbH enthalten sämtliche zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von derselben.